Der Verein

Vorstand und Satzung

Satzung

§ 1 Name und Sitz

Der Verein trägt den Namen „Förderverein für Kirchenmusik und Klosterkultur Obermarchtal“ und hat seinen Sitz in Obermarchtal. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden.

 

§ 2 Vereinszweck und Gemeinnützigkeit

2.1 Zweck des Vereins ist die Förderung und Unterstützung der konzertanten Kirchenmusik am Münster Obermarchtal, insbesondere von Konzerten auf der historischen Holzhey-Orgel, sowie die Erschließung und Pflege des reichen und vielfältigen kulturellen Erbes des ehemaligen Prämonstratenser-Reichsstifts Marchtal.

2.2 Zu diesem Zweck erhebt der Verein jährliche Beitragszahlungen von seinen Mitgliedern, wirbt um Spenden und führt Veranstaltungen durch.

2.3 Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Er ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

2.4 Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

2.5 Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 3 Geschäftsjahr

Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr.

 

§ 4 Mitgliedschaft

4.1 Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person werden.

4.2 Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Beitrittserklärung und deren Annahme durch den Vorstand.

4.3 Über die Höhe des jährlichen Beitrags entscheidet die Mitgliederversammlung auf Vorschlag des Vorstands.

4.4 Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt erfolgt durch schriftliche Anzeige an den Vorstand und ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Schluss eines Kalenderjahres möglich. Der Ausschluss bedarf eines Vorstandsbeschlusses nach Anhörung des Mitglieds, und wenn dieses Einspruch einlegt, der Bestätigung durch die Mitgliederversammlung.

 

§ 5 Vereinsorgane

Organe des Vereins sind

a) der Vorstand

b) die Mitgliederversammlung

 

§ 6 Vorstand

6.1 Dem Vorstand gehören an:

- 1. Vorsitzende/r

- 2. Vorsitzende/r

- Schatzmeister/in

- Schriftführer/in

- 4 Beisitzer

- der jeweilige Kustos der Holzhey-Orgel (beratend)

6.2 1. und 2. Vorsitzende/r sind jeweils im Sinne des §26 Abs.2 BGB allein vertretungsberechtigt. Der Schatzmeister (die Schatzmeisterin) und der Schriftführer (die Schriftführerin) sind zusammen mit dem/der 1. oder 2. Vorsitzenden vertretungsberechtigt.

6.3 Die Mitglieder des Vorstands werden auf die Dauer von drei Jahren von der Mitgliederversammlung gewählt. Im Falle des vorzeitigen Ausscheidens eines seiner Mitglieder ist der Vorstand berechtigt, sich durch Zuwahl mit Wirkung bis zur nächsten Mitgliederversammlung selbst zu ergänzen.

 

§ 7 Aufgaben des Vorstands

7.1 Vertretung des Vereins nach Maßgabe § 6.2.

7.2 Der Vorstand verwaltet das Vereinsvermögen und beschließt die Verwendung der erbrachten Mittel im Sinne des Vereinszwecks.

7.3 Der Vorstand führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.

7.4 Er bestimmt die Tagesordnung der Mitgliederversammlung.

7.5 Der/die 1. oder 2. Vorsitzende lädt den Vorstand zu Sitzungen ein, so oft die Belange des Vereins dies erfordern. Er (sie) leitet die Sitzungen des Vorstandes. Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit Stimmenmehrheit gefasst.

7.6  Über die Sitzungen des Vorstandes ist durch den Schriftführer (die Schriftführerin) Protokoll zu führen, welches auch vom (von der) 1. oder 2. Vorsitzenden zu unterzeichnen ist. Das Original des Protokolls  hat der Schriftführer (die Schriftführerin) aufzubewahren. Eine Abschrift ergeht an den (die) 1. Vorsitzende(n).

7.7 Der/ die Schatzmeister(in) führt Buch über die Einnahmen und Ausgaben und hat dem Vorstand und der Mitgliederversammlung einen Rechnungsbericht zu erstatten. Zeichnungsberechtigt bei den Konten sind die beiden Vorsitzenden und der Schatzmeister je einzeln.

 

§ 8 Mitgliederversammlung

8.1 Einmal im Jahr findet die ordentliche Hauptversammlung der Mitglieder des Vereins statt.

8.2 Die Einladung der Mitgliederversammlung hat mindestens 14 Tage vorher schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung zu erfolgen. Die Versammlung wird vom (von der) Vorsitzenden oder dem/der jeweiligen Stellvertreter/in geleitet. Der ordentlichen Mitgliederversammlung obliegen:

a) die Entgegennahme der Jahresberichte des/der Vorsitzenden, des/der Schatzmeister/in und des Rechnungsprüfers (der Rechnungsprüferin),

b) die Entlastung des Vorstandes,

c ) die Wahl des Vorstandes,

d) die Wahl eines Rechnungsprüfers(einer Rechnungsprüferin), der (die) nicht dem Vorstand angehören darf,

e) Änderungen der Satzung,

f) Beschlussfassung über den jährlichen Beitrag.

8.3 Die Beschlussfassung der Mitgliederversammlung erfolgt mit einfacher Mehrheit der in der Versammlung anwesenden Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt der Antrag als abgelehnt. Bei der Abstimmung über die Entlastung des Vorstandes haben die Vorstandsmitglieder kein Stimmrecht.

8.4 Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand einzuberufen, wenn die Interessen des Vereins es erfordern oder wenn wenigstens ¼ der Mitglieder schriftlich unter Angabe von Gründen eine solche beantragen.

8.5 Die Beschlüsse der Mitgliederversammlung sind zu protokollieren und vom Vorsitzenden (von der Vorsitzenden) gegenzuzeichnen.

 

§ 9 Der Kustos

9.1 Dem Kustos der Holzhey-Orgel obliegt die Leitung der „Konzerte im Münster Obermarchtal“ in eigener künstlerischer Verantwortung. Er kann dafür eine Aufwandsentschädigung erhalten.

9.2 Maßnahmen/Veranstaltungen, die ein finanzielles und oder organisatorisches Engagement des Vereins erfordern, werden im Einvernehmen zwischen Kustos und Vorstand beschlossen und durchgeführt.

§ 10 Auflösung des Vereins

10.1 Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins bedarf es einer Mehrheit von ¾ der abgegebenen Stimmen der Mitgliederversammlung.

10.2 Im Falle der Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die katholische Kirchengemeinde St. Petrus und Paulus Obermarchtal mit der Maßgabe, es ausschließlich für kirchenmusikalische Zwecke im Münster Obermarchtal zu verwenden.

(Von der Mitgliederversammlung am 05.11.2014 einstimmig beschlossen)


Der Vorstand


Dr. Berthold Suchan, 1. Vorsitzender
Josef Schaller, 2. Vorsitzender
Christine Götz, Schriftführerin
Angela Striegel, Schatzmeisterin

Beisitzer:
Johannes Hänn
Paul Karner

Beisitzer beratend
Gregor Simon (Kustor)